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Vom Willkommensbesuch zum verpflichtenden Hausbesuch. Veränderte Auftragslage für die Jugendhilfe durch das Kinderschutzgesetz?

Fachtagung, Berlin, 18.-19.06.2009

Grundlage für die Konzipierung dieser Tagung sind die Änderungen des SGB VIII im Rahmen des Gesetzes der Bundesregierung zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz), das am 01. August 2009 in Kraft treten soll und u.a. folgenden Aspekt beinhalten wird:

"Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und in der Regel seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen."1

Im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz stellt sich die Frage, welche konkreten Folgerungen sich daraus für die kommunale Praxis ergeben und wie die Bundes- mit den Länderregelungen zu verknüpfen sind.

Im Mittelpunkt der Tagung sollen daher folgende Fragen stehen:

  • Was hat sich juristisch tatsächlich verändert?
  • Wie kann/muss das in der Praxis verändert/"angepasst" werden?
  • Was sind "Anlässe" für einen Hausbesuch?
  • Mit welchen Ressourcen soll "das" bearbeitet werden (und wo sind Grenzen)?
  • Was bedeutet die neue Regelung für die Aufgabenwahrnehmung in der Jugendhilfe in Bezug auf ihre Standards?
  • Was verändert sich für die Jugendämter? Verschärft sich damit der öffentliche Druck?
  • Wird Präventionsarbeit durch das neue Gesetz zu einer rechtlichen Verpflichtung?
  • Was bedeutet es gesamtgesellschaftlich, wenn der Kontrollaspekt weiter verschärft wird? Welche Folgen hat das? Wie schnell reagieren Jugendämter (über)?

Mit der veränderten Rechtslage sind neue Erwartungen an die Jugendhilfe verbunden. Kann (und will) sie diesen gerecht werden? In diesem Kontext muss eine Rollenklärung für die Kinder- und Jugendhilfe erfolgen und danach gefragt werden:

  • Wohin soll "die Reise" gehen?
  • Wer schickt wen "auf die Reise"?
  • Wer geht mit wem "auf die Reise"?
  • Wie groß muss die "Reisegruppe" sein?

Ein wichtiger Bezugspunkt zum KischG ist die Einführung eines verbindlichen Meldesystems für U-Untersuchungen in den Kinderschutzgesetzen der Bundesländer. Für die Wahrnehmung der U-Untersuchungen Sorge zu tragen, ist aber nicht Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Viele Mitarbeiter/innen in Jugendämtern fühlen sich trotzdem aufgefordert, tätig zu werden, um später nicht in Regress zu kommen, auch wenn die Nichtwahrnehmung von U-Untersuchungen nicht mit einer Kindeswohlgefährdung gleichzusetzen ist. Letztendlich heißt das für die Jugendämter aber, dass der Spagat zwischen Wächteramt und Dienstleistungsorientierung immer größer wird.

Alle diese Aspekte möchten wir auf dieser Tagung gern mit Ihnen, den Leitenden Fachkräften der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitsämter und Ihnen, den niedergelassene Kinderärzt/innen diskutieren und laden Sie herzlich ein, in Berlin mit dabei zu sein.

1 zitiert aus Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Kinderschutzes (KischG), Artikel 2, Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch, § 8, Absatz 1 Satz 2

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zuletzt geändert am 27.10.2008 - Kontakt: webmaster@fachtagungen-jugendhilfe.de - Impressum