20 Jahre Kinder- und Jugendhilfegesetz - kritische Würdigung, Bilanz und Ausblick
Fachtagung, Berlin, 30.06.2010-01.07.2010
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) feiert in diesem Jahr seinen 20. Geburtstag. Es markiert einen Perspektivenwechsel für die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland: Das alte (Reichs-)Jugendwohlfahrtsgesetz aus dem Jahre 1922 mit seiner Eingriffsorientierung wurde abgelöst durch ein modernes Leistungsgesetz, das die Förderung junger Menschen und die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung in den Mittelpunkt stellt. In den neuen Bundesländern ist es zeitgleich mit der Wiedervereinigung in Kraft getreten und war damit der Motor (auch) für den Neubeginn in der Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern.
In den 20 Jahren wurde das Gesetz immer wieder novelliert und neueren rechtlichen und fachpolitischen Entwicklungen angepasst. Auch wenn zwischen den (bundes-)rechtlichen Vorgaben und ihrer Umsetzung in der Praxis ein strukturell bedingtes Spannungsverhältnis bleibt, so identifiziert sich die Praxis doch bis heute sehr stark mit „ihrem Gesetz“. Sieht man von erfolglosen Initiativen in den letzten Jahren ab, so war die Rechtsentwicklung doch stets von einem intensiven fachpolitischen Diskurs zwischen Bund, Ländern, Kommunen und der freien Trägerlandschaft unter Beteiligung der Wissenschaft geprägt.
20 Jahre sind ein Datum, das es angezeigt erscheinen lässt, eine Zwischenbilanz zu ziehen und dabei auch die künftige Entwicklung in den Blick zu nehmen. Dies wollen wir gemeinsam mit der Fachszene und „unserem Ministerialrat“ Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, der sich nach dieser Tagung in den Ruhestand verabschieden wird, reflektieren, bilanzieren, uns erinnern und gemeinsam in die Zukunft schauen. Wir laden Sie herzlich ein, in Berlin dabei zu sein!


