Fest steht: Der Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung wird bleiben, aber…
Brauchen wir (trotzdem) eine Novellierung des SGB VIII?
Bisher sind dort Begriffe wie „Sozialraumorientierung“ oder „Inklusion“ nicht enthalten. Passen unsere Hilfen zur Erziehung zum inklusiven Denken? Ist es an der Zeit für eine juristische Festschreibung des „Rechts auf Entwicklung und Teilhabe im SGB VIII“? Und sollten neu geschaffene Kooperationsbeziehungen nicht auch rechtlich verankert werden? Wie ist mit der Frage der Trägerauswahl im Sozialraum umzugehen? Was ist mit der Subjektstellung des Kindes?
Fest steht: Der Bedarf an Hilfen zur Erziehung wird auch in Zukunft groß sein, aber …
In welche Richtung sollten sich die Hilfen zur Erziehung fachlich weiterentwickeln?
Bisher laufen die Hilfen zur Erziehung oft parallel zu den Regelsystemen wie Kita und Schule. Ist das noch vertretbar? Brauchen wir nicht eher netzwerkfähige Hilfen zur Erziehung? Wichtig ist, das Kind nicht als „Symptomträger“ zu begreifen, sondern einen systemischen (Familien-)Blick zu entwickeln. D.h., infrastrukturelle Angebote und Regelsysteme weiterzuentwickeln, auf andere Professionen zuzugehen, mit den Hilfen zur Erziehung präventiver im Sozialraum anzusetzen und gleichzeitig die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken. Brauchen wir hierzu interdisziplinäre Teams und fallunabhängige Budgets? Welche Rolle spielt der ASD dabei? Wer steuert? Was wollen wir als Kinder- und Jugendhilfe? Sollten wir uns z.B. wieder (mehr) an die Prinzipien der Gemeinwesenarbeit erinnern? Bedeutet das, die Fallführung von den freien Trägern zurück ins Jugendamt zu holen?
Fest steht: Hilfen zur Erziehung sind kostenintensiv, aber …
Wann geht es um Kostenentwicklung, wann geht es um fachliche Weiterentwicklung?
Wie sind die Finanzierungszusammenhänge von Bund, Ländern und Kommunen zukünftig zu gestalten? Ist die Finanzierung der Hilfen zur Erziehung mit den klassischen Instrumenten am Ende? Welche neuen Finanzierungsformen gibt es? Was ist ein niedrigschwelliger Zugang zum Jugendamt? Geht auch ein „Hilfeplan light“ - ohne Jugendamt - mit evt. niedrigeren Standards? Wie wird (dann) die Steuerungsverantwortung des Jugendamtes definiert?
Fest steht, die kommunale Praxis entwickelt sich schon jetzt weiter.
Ziel der Tagung ist …
… eine konstruktive Auseinandersetzung mit der derzeitigen Praxis der Hilfen zur Erziehung. Auf der Tagung werden deshalb (neue) kommunale Lösungsansätze im Bereich der Hilfen zur Erziehung vorgestellt und diskutiert. Welche Ideen gibt es hierzu in Ihrer Praxis? Welche haben Sie?