Veranstaltung

10.11. - 11.11.2016 | Berlin |
Neu Maß nehmen! Zukunftsperspektiven der Vormundschaft

Fachtagung in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg

Das Thema „Vormundschaft“ ist in Bewegung, schon seit Längerem. Bereits 2014 wurden erste Eckpunkte für eine Reform des Vormundschaftsrechts vorgestellt und publiziert, die allerdings bis heute noch nicht rechtskräftig Gestalt angenommen hat. Vielleicht werden aber mit dieser Tagung die Konturen etwas stärker gezeichnet. Unabhängig davon hat sich die Praxis in unterschiedlichen Facetten weiterentwickelt und wir möchten auf dieser Tagung das eine mit dem anderen verbinden. Deshalb auch die Überschrift „Neu Maß nehmen“. Was meinen wir damit?

Maßnehmen ist eine Wissenschaft für sich. Lässt man drei verschiedene Menschen Maß nehmen, kann man unter Umständen auch drei verschiedene Ergebnisse erhalten. Muss nicht sein, aber kann passieren, wenn nicht genau und gewissenhaft, also mit Augenmaß gearbeitet wird. „Neu Maß nehmen“: Was heißt das nun übertragen auf Vormundschaften in der Kinder- und Jugendhilfe?

Um „Neu Maß (zu) nehmen“ und dies miteinander zu erörtern, soll auf der Tagung eine Mischung von strategischen und fachlichen Fragen und Aspekten praxisnah diskutiert und ein lösungsorientierter Diskurs zur Weiterentwicklung und zu den Zukunftsperspektiven von Vormundschaft geführt werden. Also auch darüber, was Vormundschaften können, was der ASD nicht kann und wie sie miteinander kooperieren. Was kosten Vormundschaften, was bringen sie mit? Wie erfolgreich und wirksam ist Vormundschaft?

Folgende Fragen und Aspekte stehen im Mittelpunkt der inhaltlichen Diskussion:

  • Was sind die vier Säulen der Vormundschaft und wie unterscheiden sie sich: Ehrenamtliche Vormundschaft, Vereinsvormundschaft, Berufsvormundschaft, Amtsvormundschaft?
  • Was kostet (Amts)Vormundschaft, was bringt sie?
  • Welche Qualifikations-/Aufgabenprofile gibt es: z. B. Juristische Vertretungsaufgaben – Personensorge, mehr Pädagogik in die Vormundschaft und mehr juristische Kompetenzen? Altersgrenzen etc.?
  • Welche personalpolitischen Fragen sind zu klären: Multiprofessionelle Teams für Vormünder, Eingruppierung, Personalbereitstellung?
  • Kooperation AV-ASD: Sollte die Amtsvormundschaft eine eigenständige Abteilung im Jugendamt sein, besteht Rollenklarheit, was ist mit Weisungsfreiheit versus Richtlinienkompetenz, gibt es eine Reflexion zwischen den Abteilungen (z. B. Klagen)?
  • Welche (neuen) Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche gibt es?
  • Was können wir aus der Bewältigung der Krise mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) für die Vormundschaft lernen und wie können Vormundschaften „2. Klasse“ in Bezug auf Flüchtlingskinder vermieden werden?
  • Welche Unterstützungsnetzwerke gibt es? Wie können ehrenamtliche Vormünder (besser) gefördert werden?

Wir laden Sie als (leitende) Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, Familienrichter/innen und Rechtspfleger/innen herzlich zu dieser Tagung und zum Mitdiskutieren nach Berlin ein, damit …

… (mit neuen Maßen) die Vormundschaften (zu) den Kindern passen.
Im wahrsten Sinne des Wortes!

Leitung: Kerstin Landua